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(30.12.2019, 13:36)fisch schrieb: (30.12.2019, 13:03)santos schrieb: Unabhängig davon, muss die Instandsetzung vollständig vorgenommen wird so das der Zustand vor dem Schaden wieder hergestellt ist. Somit muss derjenige der die Gewährleistung hat für die komplette Wiederherstellung haften. All so solde die DFH im nachhinein auch spachteln, schleifen, tapezieren und malern!? ..na da bin ich aber gespannt, da glaube ich noch nicht dran, das das wirklich passiert. In welchem Zeitraum sollte das passiert sein. Und kann ich Eigenleistung in Rechnung stellen, wenn Die DFH sich nicht bewegt?
(30.12.2019, 13:03)santos schrieb: Unabhängig davon, muss die Instandsetzung vollständig vorgenommen wird so das der Zustand vor dem Schaden wieder hergestellt ist. Somit muss derjenige der die Gewährleistung hat für die komplette Wiederherstellung haften.